Finanzbuchführung

BWA als Controlling Instrument nutzen

Die Finanzbuchführung stellt oft eine lästige Pflicht dar, bei der wir Ihnen als externer Dienstleister gerne behilflich sind. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gegebenheiten bieten wir Ihnen ein Dienstleistungsangebot welches Ihren Wünschen nachkommt. Daraus erstellen wir eine Buchhaltung in höchster Qualität und Aktualität. Für welchen Rhythmus (monatlich, wöchentlich, täglich), das entscheiden Sie selbst.

Entlastung der eigenen Organisation

Über das papierlose Unternehmen

Die Kombination aus digitaler Buchhaltung und persönlicher Mandantenbeziehung macht erst eine gute Steuerberatung aus. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich DATEV Unternehmen online können wir Ihnen eine umfangreiche Beratung in Sachen digitale Buchführung bieten. Eine interne Prozessoptimierung kann durch Nutzung diverser Schnittstellen oder Cloud-basierter Programme für automatisierte Abläufe garantiert werden.


Ihre Vorteile

Aktuelle Auswertungen

  • alle relevanten Firmendaten immer aktuell verfügbar
  • Export in MS Office Programme für die individuelle Weiterverarbeitung

Sicherheit

  • Durch Zugriffsschutz mit DATEV SmartLogin bzw. DATEV Smart-Card

Einfache Belegverwaltung

  • Einfache Digitalisierung der Originalbelege durch Scannen oder E-Mail-Weiterleitung
  • Einfaches Finden durch elektronische Suche

Online Kassenbuch

  • Minusprüfung durch Unterstützung und Dokumentation der ordnungsmäßigen Kassenbuchführung
  • Belegbilderkennung (Erfassung per App: DATEV Upload mobil)
  • Abbildung der Unternehmensstruktur durch Anlage mehrerer Kassen

Online Rechnungseingangs- /-ausgangsbuch

  • aktuelle Übersicht der Rechnungsdaten: offene und bezahlte Rechnungen sowie Fälligkeitsübersicht zur Ausnutzung von Skonto
  • Kunden- und Lieferantenauswertung
  • Erstellung von Zahlungsaufträgen aus den Rechnungsdaten: einmalige Erfassung und somit durchgängiger Prozess

Schneller Zahlungsverkehr

  • Zahlungen werden ohne Umwege aus den Rechnungsbüchern übernommen und die entsprechende Zahlung online veranlasst
  • bankübergreifende Anzeige der gesamten Kontoumsätze

Schnittstellen

  • Vermeidung von unnötigen manuellen Doppelerfassungen
  • Minimierung von Fehlerquellen
  • Ihr Programm hat keine DATEV-Schnittstelle? Kein Problem! Wir helfen Ihnen, einen brauchbaren Export zu erstellen.

Unter anderem bieten wir Schnittstellen zu Warenwirtschaft- und E-Commerce- und Shop-Systemen, Buchhaltungs- und Rechnungssoftware von weiteren Partnern an.

Unserer Schnittstellenpartner
Warenwirtschaft / Marktplätze

marktplaetze

Shopsysteme

shopsysteme

Buchhaltungssoftware

buchhaltung_01
buchhaltung_02

Payment-Lösungen

payment

Weitere Partner

weitere

Lohn- und
Gehaltsabrechnung

Wir erstellen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dabei sind wir stets bemüht, die digitalen Prozesse rund um die Lohnabrechnung zu verbessern, angefangen von der Lohnvorerfassung bis zur Bereitstellung der Auswertungen.

Immer up to date

Steueroptimale Zusatzleistungen im Überblick

Steuern und Sozialabgaben lassen mühsam verhandelte Lohnerhöhungen meist deutlich schrumpfen. Für Arbeitgeber bieten Gehaltsextras eine Alternative, um Mitarbeitern ein höheres Nettogehalt zu ermöglichen.
Von der Entgeltoptimierung profitieren beide Seiten. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, der Arbeitnehmer hat weniger Abgaben.

Für Nettolohnoptimierung gibt es mehrere Möglichkeiten: von A wie Arbeitskleidung bis Z wie Zuschuss zum Tanken. Hier eine Sammlung von einträglichen und weniger geläufigeren Varianten zur Entgeltoptimierung.

Highlights

  • Erholungsbeihilfen
    Bezuschussen Sie den Urlaub Ihrer Arbeitnehmer*innen:
    Bis zu 156 € je Arbeitnehmer*in können mit 25% pauschal besteuert werden. Lebenspartner*innen und Kinder werden zusätzlich begünstigt.
       
  • Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung
    Unterstützen Sie die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer*innen. Maßnahmen, die von der Krankenkasse bzw. der "Zentralen Prüfstelle Prävention" zertifiziert sind, werden ab 2020 mit bis zu 600,00€ begünstigt

  • Elektrofahrräder
    Die  Überlassung eines betrieblichen Fahrrads zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn kann steuerfrei behandelt werden.

  • Umzugskosten
    Ein betrieblich veranlasster Umzug kann steuerfrei ersetzt werden.

  • Überlassung betrieblicher Telekommunikationsgeräte
    Stellen Sie ihren Arbeitnehmer*innen Handys, Laptops oder Tablets zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Alle anfallenden Gesprächsgebühren oder Kosten der mobilen Daten können übernommen werden. (Eine ausschließlich private Nutzung schließt die Steuerfreiheit selbst nicht aus)

  • Corporate Benefits
    Bieten Sie Ihren Arbeitnehmer*innen an, auf einer Internetplattform preisvergünstigte Waren zu erwerben.

  • Jobtickets
    Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr können steuerfrei erstattet werden.

Digitalisierung im Lohn

Ein sicherer Austausch von lohnrelevanten Dokumenten mit der digitalen Personalakte auf einer gemeinsamen Arbeitsplattform für z.B. Immatrikulationsbescheinigungen oder Befreiungsanträge für die dt. Rentenversicherung bei Minijobbern.

In der Lohnvorerfassung können Sie in einer Excel-basiereten Eingabemaske die Stunden Ihrer Mitarbeiter*innen erfassen.

Nach der Lohnabrechnung können Zahlungsträger für die Überweisung generiert werden, oder direkt im DATEV Bank online freigegeben werden.

Sprechen Sie uns gerne an!

Unsere Kompetenzen

BAD ROTHENFELDE
Osnabrücker Straße 9
49214 Bad Rothenfelde

T: 05424 / 2354-0
F: 05424 / 2354-23
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BIELEFELD
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