12. April 2022

Meldepflicht beim Transparenzregister

Liebe Leser*innen,

das im Geldwäschegesetz (GwG) verankerte Transparenzregister wurde zum 01.08.2021 geändert. U.a. wird aus der bisherigen Mitteilungsfiktion eine Meldepflicht. Bislang bestand kein Handlungsbedarf, wenn die wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern (z.B. Gesellschafterliste aus dem Handelsregister) ersichtlich waren. Diese Übergangsregelung wurde zum 01.01.2022 aufgehoben, sodass eine Eintragung in das Transparenzregister bis zum 30.06.2022 zwingend zu erfolgen hat. 

Wer ist davon betroffen?

  • GmbH/ UG (haftungsbeschränkt)
  • GmbH & Co. KG
  • KG
  • OHG
  • PartG
  • e.V.
  • Stiftung
  • AG
  • e.G.
  • SE

Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten?
Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar

  • Mehr als 25 % der Kapitalanteile hält
  • Mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
  • Auf vergleichbare Weise Kontrolle auf die Gesellschaft ausübt

Falls Sie dieser Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, sollten Sie sich jetzt um die notwendigen Schritte kümmern. 

Gerne können wir gemeinsam besprechen, wie Sie Ihre Meldepflicht erfüllen und was bei der Eintragung zu beachten ist.

Hier können Sie die Auftragserteilung herunterladen (PDF).

Es grüßt Sie,
Ihr Team Ingenpass

17. Januar 2022

Grundsteuerreform

Liebe Leser*innen,

Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen.

Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes ( Art. 3 Abs. 1 ) verstößt. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der sogenannten Grundsteuerwerte an Stelle der bisherigen Einheitswerte. Ab dem 01.07.2022 besteht die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist, nach heutigem Wissensstand, der 31.10.2022.
Die „neue“ Grundsteuer zahlen Sie ab dem 01.01.2025.

Unsere Lösung
#Erklärung einfach und digital

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Grundsteuerreform.

  • Ermittlung des Grundsteuerwertes
  • Erstellung einer Feststellungserklärung
  • Übermittlung und Korrespondenz mit dem Finanzamt

Mit uns können Sie die Erklärung einfach und digital an das Finanzamt übermitteln. Sprechen Sie uns gerne an, welche Daten zur Ermittlung benötigt werden.

BAD ROTHENFELDE
Osnabrücker Straße 9
49214 Bad Rothenfelde

T: 05424 / 2354-0
F: 05424 / 2354-23
info@ingenpass-partner.de

BIELEFELD
Welle 8
33602 Bielefeld

T: 0521 / 96656-46
F: 0521 / 96656-50
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HOYERSWERDA
Salomon-Gottlob-Frentzel-Straße 7
02977 Hoyerswerda

T: 03571 / 418036
F: 03571 / 418037
hoyerswerda@ingenpass-partner.de

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