Liebe Leser*innen,

ab dem 01.01.2023 erhalten Sie als Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) Ihrer Mitarbeiter von den Krankenkassen zwingend im Wege des elektronischen Abrufs.

Der Arzt übermittelt die Daten zur AU elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer erhält für seine Unterlagen eine Ausfertigung in Papierform. Auf Wunsch kann eine Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt werden. (so die TKK)


Ihre Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, Ihnen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG).

Zukünftiges Vorgehen

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von den Krankenkassen nicht automatisch übertragen, sondern muss für jeden Mitarbeiter manuell angefordert werden. (Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Pull-Prinzip)

Unsere Empfehlung

Wir stellen Ihnen eine Tabelle zur Verfügung, in die Sie die von den Arbeitnehmern angezeigte Krankmeldung und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit dokumentieren. Diese Aufstellung lassen Sie uns bitte bis zum Ende der dritten Woche eines jeden Kalendermonats zukommen, damit eine zeitnahe Erstattung der Lohnfortzahlung gewährleistet werden kann, denn die Rückübertragung der Daten von den Krankenkassen beansprucht ca. 3-4 Werktage. 

Wir hoffen, dass der Medienbruch in dem Workflow mit den Krankenkassen zeitnah überwunden wird und wir mit Hilfe unserer Personalwirtschaftsprogramme zukünftig die Daten einfach und digital abrufen können.

Wir halten Sie umgehend auf dem Laufenden!

Ihnen und Ihren Lieben wünschen wir schöne und geruhsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ihr Team Ingenpass


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