Liebe Leser*innen,
das im Geldwäschegesetz (GwG) verankerte Transparenzregister wurde zum 01.08.2021 geändert. U.a. wird aus der bisherigen Mitteilungsfiktion eine Meldepflicht. Bislang bestand kein Handlungsbedarf, wenn die wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern (z.B. Gesellschafterliste aus dem Handelsregister) ersichtlich waren. Diese Übergangsregelung wurde zum 01.01.2022 aufgehoben, sodass eine Eintragung in das Transparenzregister bis zum 30.06.2022 zwingend zu erfolgen hat.
Wer ist davon betroffen?
- GmbH/ UG (haftungsbeschränkt)
- GmbH & Co. KG
- KG
- OHG
- PartG
- e.V.
- Stiftung
- AG
- e.G.
- SE
Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten?
Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar
- Mehr als 25 % der Kapitalanteile hält
- Mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
- Auf vergleichbare Weise Kontrolle auf die Gesellschaft ausübt
Falls Sie dieser Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, sollten Sie sich jetzt um die notwendigen Schritte kümmern.
Gerne können wir gemeinsam besprechen, wie Sie Ihre Meldepflicht erfüllen und was bei der Eintragung zu beachten ist.
Hier können Sie die Auftragserteilung herunterladen (PDF).
Es grüßt Sie,
Ihr Team Ingenpass