Die Grundsteuer wird neu geregelt. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist durch öffentliche Bekanntmachung im Bundessteuerblatt vom 30.03.2022 erfolgt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Die „neue“ Grundsteuer ist dann ab dem 01.01.2025 zu zahlen.
Alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer:innen (NEU: auch Verpächter) sind bis zum 31.10.2022 zur Abgabe einer Grundsteuererklärung in elektronischer Form per ELSTER verpflichtet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diese selbständig ohne Hilfe einer Steuerberaterin/ eines Steuerberaters abzugeben. Doch bei irrtümlichen oder fehlerhaften Angaben besteht das Risiko einer falschen Erklärung, die für mehrere Jahre bindend ist.
Erklärung einfach und digital
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Grundsteuerreform und übernehmen für Sie die:
Sie sparen Zeit und gehen keine Risiken ein.
Welche Unterlagen werden u.a. benötigt?
Welche zusätzlichen Angaben sind notwendig?
Für jedes Objekt (wirtschaftliche Einheit) werden folgende Angaben benötigt:
Wenn Sie uns den Auftrag zur Erstellung der Feststellungserklärung erteilen möchten, beraten wir Sie gerne rund um das Thema Grundsteuer.
Hier gelangen Sie zur Bevollmächtigung und Auftragserteilung (PDF).
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