Liebe Leser*innen,

Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erfolgen.

Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes ( Art. 3 Abs. 1 ) verstößt. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der sogenannten Grundsteuerwerte an Stelle der bisherigen Einheitswerte. Ab dem 01.07.2022 besteht die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist, nach heutigem Wissensstand, der 31.10.2022.
Die „neue“ Grundsteuer zahlen Sie ab dem 01.01.2025.

Unsere Lösung
#Erklärung einfach und digital

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Grundsteuerreform.

  • Ermittlung des Grundsteuerwertes
  • Erstellung einer Feststellungserklärung
  • Übermittlung und Korrespondenz mit dem Finanzamt

Mit uns können Sie die Erklärung einfach und digital an das Finanzamt übermitteln. Sprechen Sie uns gerne an, welche Daten zur Ermittlung benötigt werden.