21. September 2021

Betriebliche Altersvorsorge ab dem 01.01.2022 bei Entgelt­umwandlung

Heute möchten wir Sie über das Thema „Betriebliche Altersvorsorge ab dem 01.01.2022 bei Entgelt­umwandlung“ informieren: 

Am 17.08.2017 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen. Das Gesetz sieht einen gesetzlichen Zuschuss von 15% des umgewandelten Entgelts zur betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber vor. Begründet wird diese Verpflichtung damit, dass der Arbeitgeber Sozialabgaben spart, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Lohns umwandelt und in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Für Neuverträge gilt dies bereits ab dem 01.01.2019. Die Übergangsfrist für vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Verträge läuft zum 31.12.2021 aus. Ab dem 01.01.2022 muss der Arbeitgeber somit zwingend den 15%igen Zuschuss auch zu den sogenannten Altverträgen leisten.

Es gibt drei Varianten:

1.

Arbeitgeber können den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss durch einen Nachtrag zur Entgelt­umwandlungsvereinbarung „on top“ leisten. In einigen Fällen kann es möglich sein, dass die Altverträge nicht mehr erhöht werden können. Dann muss ggf. ein neuer Vertrag abgeschlossen werden oder es wird Möglichkeit 2 angewendet.

2.

Es kann mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden, dass die Höhe des Beitrages, der bisher an den Versicherer abgeführt wird, beibehalten wird. Man einigt sich einvernehmlich auf eine neue Aufteilung, bei der der Arbeitgeber einen pauschalen Zuschuss von 15% beisteuert. Dadurch verringert sich der Eigenanteil des Arbeitnehmers.

Dies ist besonders dann zu empfehlen, wenn alte Verträge nicht mehr erhöht werden können.

3.

Sofern der Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit seinen Arbeitnehmern freiwillig Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge gezahlt hat, stellt sich die Frage, ob diese auf den gesetzlichen Zuschuss angerechnet werden können. Zumindest für den Fall, dass der Arbeitgeber schon in der Vergangenheit den Zuschuss an die Sozialversicherungsersparnis geknüpft hat, kann grundsätzlich von der Möglich­keit der Anrechnung ausgegangen werden. Die Anrechnung sollte dann durch eine eindeutige Erklärung des Arbeitgebers erfolgen.

Grundsätzlich empfehlen wir für die Umsetzung, sich mit den entsprechenden Versicherungsunterneh­men Ihrer betroffenen Arbeitnehmer in Verbindung zu setzen.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für weitergehende Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Ihr Team von Ingenpass & Partner

14. Januar 2021

Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau

Im Idealfall bis zu 28% Abschreibung in den ersten 4 Jahren möglich!

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde eine Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung einer Mietwohnung eingeführt.

Zeitliche Anwendung

Bauantrag bzw. Bauanzeige müssen nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt werden. Maßgebend ist regelmäßig das Datum des Eingangsstempels der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Nutzungsvoraussetzung

  • entgeltliche Überlassung zu fremden Wohnzwecken im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren (zehnjähriger Vermietungszeitraum)
  • nicht begünstigt ist z.B. die Ferienwohnung

Neue Wohnung i.S.d. § 7b EStG• in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union • Neubau von bisher nicht vorhandenen Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern,• Aus- oder Umbau zu bisher nicht vorhandenen Wohnungen in- bestehenden Gebäudeflächen (z.B. Dachgeschossausbauten, Teilung bestehender Wohnflächen) oder- Aufstockung und/oder Anbau auf bzw. an einem bestehenden Gebäude (mit Flächenerweiterung) oder

  • Umgestaltung von gewerblichen genutzten Flächen in neue Wohnungen
  • Anschaffung einer neuen Wohnung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung

Beispiel 1

Ein Investor lässt in einem neu errichteten Gebäude mehrere Wohnungen herstellen. Das Gebäude und auch die Wohnungen werden am 30. November 2020 (Bauantrag 10.Mai 2019) fertiggestellt.

  • Der Investor begründet  durch Teilungserklärung Eigentumswohnungen, welche einzeln veräußert werden.
  • Das Gebäude wird als ganzes veräußert.

In beiden Fällen können die Erwerber die Sonderabschreibung nach §7b EStG in Anspruch nehmen, wenn die neuen Wohnungen oder das Gebäude bis zum 31. Dezember 2020 rechtswirksam unter Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht erworben wurden.

Baukostenobergrenze
Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung ist nur zulässig, wenn die abschreibungsfähigen Anschaffungskosten/ Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 EUR je mNutzfläche betragen.

Beispiel 2

Ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von insgesamt 750m² wird neu errichtet.

Die Nutzung des Gebäudes stellt sich wie folgt dar:
300m² Fläche entfallen auf Mietwohnungen, 350m² Fläche entfallen auf vermietete gewerblich genutzte Flächen, 50m²Fläche entfallen auf gemeinschaftlich genutzte Nebenräume und 50m²Fläche entfallen auf Funktions- und Haustechnikflächen, Aufzüge und Aufzugsschächte, Treppenläufe und-podeste.

Die Herstellungskosten betragen insgesamt 1.850.00,00 € Euro, darin enthalten sind Mehraufwendungen für Sonderausstattungen der gewerblich genutzten Fläche i.H.v. 100.000,00 € Euro.

Die Baukosten je m2 (Wohn)Fläche ermitteln sich wie folgt: nach DIN 277: 1.750.000 EUR / 750 m2 = 2.333 EUR je m2. Die Baukostenobergrenzen nach § 7b Abs. 2 Nr. 2 EStG ist nicht überschritten.

Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung
Die Förderhöchstgrenze wird auf max. 2.000,00 € Euro je m² Wohnfläche begrenzt.

Fortführung Beispiel 2

Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt 700m², die Nutzfläche der begünstigten Wohnungen beträgt 323m² (die gemeinschaftlich genutzten Nebenräume werden zu 46,15 v.Hd. [300/650] den begünstigten zugerechnet). Die Funktionsflächen von 50m² werden in die Berechnung der Nutzflächen nicht einbezogen. 

Herstellungskosten je m² Nutzfläche: 1.750.000 Euro / 700 m² = 2.500 Euro je m²
. Die auf die begünstigten Wohnungen entfallenden förderfähigen Herstellungskosten ermitteln sich nach dem Verhältnis der Nutzfläche der neuen Mietwohnungen zur Gesamtnutzfläche:(1.750.000 Euro x 323 m2) / 700 m2 = 807.500 Euro

Da die Herstellungskosten je m² Wohnfläche (wobei auf die Nutzfläche abgestellt werden darf) die Förder-höchstgrenze i. H. v. 2.000 Euro überschreiten, ermittelt sich die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach §7b EStG unter Berücksichtigung des Förderhöchstbetrages wie folgt:2.000 Euro x 323 m² = 646.000 EuroIm Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden drei Jahren können neben der normalen Gebäudeabschreibung jährlich 5 v.Hd. = 32.300 € zusätzliche Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau steuerlich berücksichtigt werden.

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau zählt zu den unter die beihilferechtlichen Regelungen fallenden De-minimis-Beihilfen.

Welche Schranken hierbei für Sie von Bedeutung sein können und zu Fragen was passiert, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient oder gar veräußert wird, stehen wir Ihnen bei Interesse gern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns direkt an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Ihr Team Ingenpass

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